Mindestgeschwindigkeit für Fußgänger

04.12.2000
Mindestgeschwindigkeit für Fußgänger

London (dpa). Mit einer Mindestgeschwindigkeit für Fußgänger und Geldstrafen für trödelnde Passanten wollen die Geschäftsinhaber der Londoner Oxford Street künftig Konflikt und Streit zwischen Langsamgehern und Schnellgehern verhindern.

Die Ladenbesitzer haben beantragt, den Bürgersteig der beliebten Einkaufsstrasse in zwei Fußgängerspuren aufzuteilen. Auf der Überholspur soll man mindestens 4,8km/h schnell gehen müssen, auf der anderen Spur darf man langsamer schlendern und in die Schaufenster schauen. … die Einhaltung der Geschwindigkeit soll 'sofern die Stadt das genehmigt' durch Kameras und Tempowächter geregelt werden. Sie sollen langsamgehen auf der Überholspur mit zehn Pfund Bußgeld ahnden dürfen.

Berlin, Tagesspiegel, 04.12.2000, s.32

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Autor: admin
Datum: Montag, 15. Juni 2009 8:30
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Ein Kommentar

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