Geisterfahrer

Geisterfahrer

Ein 62jährigen Autofahrer hatte auf der Autobahn gewendet und war in die verkehrte Richtung gefahren. Ein anderer, auf der Überholspur daherpreschender Verkehrsteilnehmer mußte in größter Not ausweichen, rammte die Leitplanke und erlitt an seinem Fahrzeug Totalschaden.

Als der Fall vor Gericht kam, stellte sich heraus, daß die Verkehrsgesetze zwar das Wenden auf der Autobahn verbieten, daß aber über das Fahren in falscher Richtung nirgendwo etwas gesagt ist. Also schloß das Gericht messerscharf, daß der Falschfahrer nichts Unrechtes getan habe. Fürs gesetzeswidrige Wenden hätte das Gericht, wie es in der Begründung heißt, ein Bußgeld verhängen können, wenn (ja, wenn!) die Frist für diese Ordnungswidrigkeit zum Zeitpunkt der Verhandlung nicht schon verstrichen gewesen wäre.

Quelle: Oberlandesgericht Celle. AZ 1 Ss333/83

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Autor: admin
Datum: Freitag, 12. Juni 2009 11:26
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